Informationen zum Kirchenbeitrag

 

Danke, dass auch Sie mit Ihrem Kirchenbeitrag mitgeholfen haben.

 

In den vergangenen Jahren waren es die ständig rückläufigen Eingänge aus dem Kirchenbeitrag, die zu einer  generell vorgeschriebenen Erhöhung des Kirchenbeitrages in der Evangelischen Kirche führten. Durch diese Maßnahme musste der Stellenplan der Pfarrstellen in Österreich nicht noch weiter  begrenzt werden.

Im März haben wir die Kirchenbeitragsbescheide für das Jahr 2006 ausgeschickt und hoffen auf baldige Bezahlung. Einigen jungen Gemeindemitglieder haben wir einen Brief geschickt  in dem wir sie bitten uns bekannt zu geben, ob sie studieren oder ob sie schon im Berufsleben stehen.

Leider gibt es aber immer wieder Gemeindemitglieder, die uns den Kirchenbeitrag - zum Teil schon seit Jahren schuldig geblieben sind.

Auf Grund eines Beschlusses des Presbyteriums vom 12. Jänner 2005 werden ab heuer Personen, die den Kirchenbeitrag samt Gemeindeumlage (inkl. allfälliger Rückstände aus den Vorjahren) einzuzahlen vergessen, zweimal daran erinnert. In der Folge bekommen in sie dann eine rechtsanwaltliche Mahnung, deren Kosten als Mahnspesen auf den Rückstand aufgeschlagen werden. Diese Vorgangsweise dient der Gerechtigkeit gegenüber jenen zahlreichen Gemeindegliedern, die dankenswerterweise ihren Kirchenbeitrag stets zuverlässig einzahlen.

Sie ist auch durch die Kirchenbeitragsordnung unserer Kirche gedeckt. Informationen darüber erteilt gerne der gesamtkirchliche Kirchenbeitragsbeauftragte Ing. Roland Weng, erreichbar unter 01/479 15 23 im Kirchenamt in Wien. Das Presbyterium ersucht die Kirchenbeitragspflichtigen,  Unklarheiten in jedem Fall auch rechtzeitig mit unserem Schatzmeister/Kirchenbeitragsbeauftragten  Klaus Dietrich zu besprechen, Tel.: 0664 - 18 19 302


Wenn Sie Ihrer Gemeinde oder der Gesamtkirche mehr geben wollen, oder feststellen, dass wir Ihr Einkommen nicht richtig eingeschätzt haben, bitten wir Sie, sich zu melden. Die Höhe des Kirchenbeitrags soll jedenfalls kein Grund sein, sich von der Kirche abzuwenden oder gar auszutreten. Wir sind gerne bereit mit Ihnen zu reden und besondere Belastungen zu berücksichtigen.  

Bitte beachten Sie die Einzahlungsfrist, wie sie auf Ihrem Kirchenbeitragsbescheid angegeben ist. Wir sind verpflichtet, Ihren Kirchenbeitrag nach Ablauf der Zahlungsfrist einzumahnen, was sowohl Ihnen als auch uns weitere Spesen verursacht.


Sie haben auch die Möglichkeit Ihren Kirchenbeitrag monatlich per Dauerauftrag an uns zu überweisen (Konto: 32409 bei der Sparkasse Hartberg-Vorau, BLZ 20818).


Wir freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen oder wenn wir uns „in und nach“ einem Gottesdienst (Sonntag um 09.30 Uhr) oder bei einer anderen Veranstaltung unserer Gemeinde begegnen.

Über Geld redet man nicht, heißt es im Volksmund, sondern man hat es. Wie das bei Christen mit zweitem Teil ist weiß ich nicht, aber der erste Teil der Aussage trifft bestimmt zu, wir reden einfach nicht gern über Geld.

Jesus redet in der Bibel mehr über Geld als über den Himmel, nicht weil es ihm wichtiger war, sondern weil er die  Einstellung  der Menschen zum Geld kennt. Denn: „Die Liebe zum Geld ist eine Wurzel alles Bösen“

(1. Tim 6,10)

Nicht das Geld ist das Problem, sondern unsere Einstellung dazu.

Entnommen aus dem Artikel „Der Zehnte – Brutto oder Netto?“ von W. Binder

         Klaus DIETRICH
         Schatzmeister und Kirchenbeitragsstelle